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   BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89   

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https://dejure.org/1993,1594
BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89 (https://dejure.org/1993,1594)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1993 - IX R 69/89 (https://dejure.org/1993,1594)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1993 - IX R 69/89 (https://dejure.org/1993,1594)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    Auszug aus BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89
    Die Berücksichtigung von Werbungskosten - und damit auch erhöhter Absetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i. V. m. § 7 b EStG - setzt nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen voraus (Urteil des BFH vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510).
  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89
    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als - vorab entstandene - Werbungskosten dann abgezogen werden, wenn der Entschluß zur Einkunftserzielung endgültig gefaßt ist (Senatsurteil vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030 m. w. N.).
  • BFH, 30.10.1990 - IX R 92/89

    Revision mangels zureichender tatsächlicher Begründung von Beweisangebot

    Auszug aus BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89
    Hieran fehlt es nach der Rechtsprechung des Senats, wenn der Steuerpflichtige sich im maßgebenden Zeitraum (noch) nicht entschieden hat, ob er ein Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (Urteil vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    b) Nach diesen Maßstäben sind Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung --wie im Streitfall-- leer steht, jedenfalls als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532: Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht durch --unbedingten-- (Makler-)Auftrag zur Veräußerung eines leer stehenden Hauses).
  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    a) Werbungskosten (§ 9 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, derartige Einkünfte zu erzielen (BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532).

    Liegt diese Voraussetzung vor, kann der Steuerpflichtige bereits, bevor er tatsächlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) aus einem Grundstück erzielt, - sog. vorabentstandene - Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen (Senatsurteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030; in BFH/NV 1993, 532).

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    b) Hat der Steuerpflichtige jedoch seinen zunächst gefassten Entschluss, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig aufgegeben, etwa indem er den Verkauf des Objekts betrieben hat, können spätere Aufwendungen solange nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, bis die Einkünfteerzielungsabsicht aufgrund eines neuen endgültigen Entschlusses, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, wieder eingesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532).

    (Erst) diese zusätzliche Feststellung trägt die tatsächliche Würdigung des FG, die Klägerin habe den Entschluss, Einkünfte aus der Vermietung des Geschäftshauses zu erzielen, endgültig aufgegeben (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 532).

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 9/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 14/12 -

    Das FG hat es insbesondere zutreffend als Beweisanzeichen für die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht gewertet, dass der Kläger den hinsichtlich des Objekts erteilten Maklerauftrag vorrangig zur Veräußerung der Wohnung erteilt hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532) und auch in --bereits seit 2005-- selbst geschalteten Anzeigen die Wohnung als Verkaufsobjekt beworben hat.
  • FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten;

    Die Berücksichtigung von Werbungskosten setzt zudem das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen voraus (BFH-Urteil vom 02.03.1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532).
  • FG Baden-Württemberg, 02.11.2000 - 10 K 224/99

    Kein Werbungskostenabzug für leerstehende Wohnung bei parallel geschalteten

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind allerdings nur dann als -vorab entstandene- Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst ist (s. z. B. BFH-Urteil vom 2. März 1993, BFH/NV 1993, 532, m.w.N.).

    Hieran fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH, wenn der Steuerpflichtige sich im maßgebenden Zeitraum (noch) nicht entschieden hat, ob er ein Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 532).

  • FG Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 13 K 38/99

    Widerlegung des Zugangs einer kurz vor Jahresende in ein Postfach eingelegten

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind allerdings nur dann als - vorab bzw. nachträglich entstandene - Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst ist bzw. noch besteht (z. B. BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532 m. w. N.).

    Hieran fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH, wenn der Steuerpflichtige sich im maßgebenden Zeitraum (noch) nicht entschieden hat, ob er ein Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, a. a. O.).

  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 12/95

    Werbungskosten bei Darlehensumwidmung

    Die Besteuerung knüpft an tatsächlich verwirklichte Sachverhalte an, nicht hingegen an lediglich rechtlich begründete Zusammenhänge, wie dies bei einer einvernehmlichen Auswechslung des Finanzierungszweckes der Fall ist (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Februar 1994 IX B 119/93, BFH/NV 1994, 778, 779, m. w. N., wonach der wirtschaftliche Zusammenhang auch nicht durch Schuldumwidmung oder -umschaffung begründet werden kann; BFH/NV 1993, 599, 602, m. w. N.; BFH-Urteile vom 21. November 1989 IX R 10/84, BFHE 159, 68, BStBl II 1990, 213, 214, m. w. N.; vom 8. Dezember 1992 IX R 69/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, 436; vom 27. Januar 1993 IX R 229/87, BFH/NV 1993, 603, 604, m. w. N.; BFH/NV 1995, 203, 204).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

    Die Berücksichtigung von Werbungskosten setzt zudem das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen voraus (BFH-Urteil vom 2. März 1993 XI R 69/89, BFH/NV 1993, 532).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

    b) Nach diesen Maßstäben sind Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung --wie im Streitfall-- leer steht, jedenfalls als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532: Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht durch --unbedingten-- (Makler-)Auftrag zur Veräußerung eines leer stehenden Hauses).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 48/02

    Werbungskostenabzug bei einer leer stehenden Mietwohnung

  • FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 860/14

    Anerkennung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung in zutreffender Höhe

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

  • FG Sachsen, 10.04.2002 - 5 K 1053/01

    Materielle Beweislast des Steuerpflichtigen bezüglich des Nichtvorliegens eines

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.04.2002 - 5 K 1053/01

    Verlustfeststellung bei V+V: Zum Umfang der Feststellungslast bei mutmaßlichen

  • FG Köln, 21.11.2005 - 12 K 436/01

    Anerkennung von Renovierungskosten für ein Haus als Verluste aus Vermietung und

  • FG Köln, 13.10.2004 - 14 K 2088/00

    Finanzierungsaufwand bei Berlin-Darlehen

  • FG Nürnberg, 03.11.2016 - 3 K 310/15

    Einkünften, Finanzamt, Klägers, Mietverträge, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • BFH, 22.02.1994 - IX B 119/93

    Grundsätzliche Bedeutung der rage nach dem wirtschaftlichen Zusammenhang der

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2002 - 2 K 2458/01

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einer seit drei Jahren leer stehenden, später

  • FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1159/01

    Kein räumlicher Zusammenhang der im eigenen Haus belegenen bisher eigengenutzten

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3007/05

    Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für leerstehende, bisher noch nicht

  • FG München, 07.08.2007 - 6 K 3097/06

    Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 257/09

    Einkommensteuer: Einkünfteerzielungsabsicht bei Sanierung einer leer stehenden,

  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

  • FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 10 K 583/03

    Abzugsfähigkeit der auf Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen bei der

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2001 - 12 K 308/00

    Nachweis der künftigen Einkünfteerzielungsabsicht bei Geltendmachung vorab

  • FG Nürnberg, 06.02.2013 - 5 K 506/11

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - Nachweis der ernsthaften

  • FG Niedersachsen, 21.01.1997 - VII 646/95

    Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2010 - 5 K 376/09

    Aufwendungen für leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten -

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2253/01

    Kein Werbungskostenabzug bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht

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